Die Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder besagt, dass Rauchwarnmelder spätestens
10 ½ Jahre nach Inbetriebnahme auszutauschen sind.
Hintergrund ist, dass durch Ablagerung von Staub in der Rauchkammer die Zuverlässigkeit/Präzision von Rauchwarnmeldern nach rund 10 Jahren
stark abgenomen hat, so dass der Austausch gesetzlich vorgeschrieben ist (Neubauten seit 2013/Bestandsbauten seit 2017).
Der nächste wichtige Austauschtermin ist 2023 bzw. nach Übergangsfrist von sechs Monaten im Jahr 2024.